Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Loopback.ORG GmbH, Version 1.1 vom 10. Juli 2007
§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Loopback.ORG GmbH (nachfolgend “wir” genannt) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit den Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
1.2 Der Kunde erkennt sie – nach Möglichkeit der Kenntnisnahme bzw. entsprechendem Verzicht der Kenntnisnahme – für diese und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen an, u.a. indem er uns einen Auftrag zur Beratung erteilt oder Ware bei uns erwirbt und zuvor durch die Loopback.ORG GmbH auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – z.B. in der Auftragsbestätigung – in irgendeiner Weise hingewiesen worden ist.
1.3 Sofern der Kunde nach Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung eine Beauftragung erteilt, Waren nach entsprechendem Angebot bestellt oder sonstige Leistungen (insb. eine Beratung) bei der Loopback.ORG GmbH in Auftrag gibt, ohne schriftlich auf die Übersendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestanden zu haben, so erklärt der Kunde, daß er auf eine entsprechende Zurverfügungstellung verzichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber trotzdem als Bestandteil des Vertrages anerkennt.
1.4 Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Nebenabreden, ins- besondere Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklären. Sie sind zum späteren Nachweis schriftlich vorzunehmen.

§ 2 Leistungen der Loopback.ORG GmbH
2.1 Geschäftsgegenstand der Loopback.ORG GmbH ist die Beratung im IT-Umfeld sowie der Verkauf von Hard- und Software sowie die Durchführung von Installations- und Konfigurationsarbeiten im EDV-Umfeld..
2.2 Bestellungen des Auftraggebers sind 14 Tage bindend. Der Vertrag kommt jedoch erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wird eine Auftragsbestätigung nicht versandt, kommt der Vertrag in jedem Fall durch Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande..
2.3 Unsere Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich.
2.4 Wir sind berechtigt, während der Lieferzeit auch ohne vorherige Ankündigung Änderungen und Weiterentwicklungen an der Lieferung vorzunehmen, sofern diese nicht eine für den Auftraggeber unzumutbare Änderung beinhalten.
2.5 Für Testzwecke gelieferte Ware darf vom Auftraggeber nur entsprechend der mit uns geschlossenen Vereinbarung genutzt werden. Die für Testzwecke gelieferte Ware hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und uns auf Verlangen jederzeit herauszugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Funktionsbeschränkungen der Testware weder zu deaktivieren noch zu umgehen.
2.6 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager am Sitz unseres Unternehmens (nachfolgend „Lager“). Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.
Installationen werden von uns nur aufgrund gesonderten Vereinbarungen durchgeführt. Die zur Installation notwendigen Voraussetzungen hat der Auftraggeber zu erbringen.
2.7 Lieferfristen und -termine sind besonders zu vereinbaren. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsschlusses oder – bei schriftlicher Bestellung – mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, in keinem Fall jedoch vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten. Lieferfristen verlängern sich nach den Bedürfnissen unseres Unternehmens angemessen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, wie z.B. die Leistung einer vereinbarten Anzahlung, Mitteilung notwendiger Angaben etc. Entsprechend Satz 2 verschieben sich vereinbarte Liefertermine. Unsere Rechte bei Verzug des Auftraggebers bleiben unberührt. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
2.8 Die Leistungsgefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung von uns an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, spätestens wenn sie das Lager verlassen hat.
2.9 Falls wir in Verzug geraten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht bis zum Fristablauf versandbereit gemeldet ist. Bei teilweisem Verzug ist der Auftraggeber berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug und Übergang der Leistungsgefahr ein, sobald wir dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
2.10 Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme einer Teil- oder gesamten Lieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden Frist von mindestens 2 Wochen berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von Teilen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung wegen des gesamten Vertrag oder Teilen davon zu verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, beträgt der zu ersetzende Schaden pauschal 15 % des Nettokaufpreises, wenn wir nicht einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweisen.
2.11 Holt ein ausländischer Auftraggeber zur Ausfuhr ab, hat er uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis unverzüglich zu übergeben. Für Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten hat uns der Auftraggeber vor Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer aufzugeben, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten durchführt. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach, hat er uns den für Inlandslieferungen geltende Umsatzsteuerbetrag auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
2.12 Wir weisen darauf hin, daß für Ware Exportbeschränkungen aufgrund von Schutzrechten oder aufgrund inländischer und/oder ausländischer gesetzlicher Bestimmungen bestehen können. Exportbeschränkungen ergeben sich aus den der Ware beigefügten oder von uns bei Vertragsschluß mitgeteilten Informationen, zu deren Einhaltung sich der Auftraggeber uns gegenüber verpflichtet.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag / Nichtteilnahme etc.
3.1 Wir sind berechtigt, spätestens eine Woche vor einem vereinbarten Beratungstermin oder einem geplanten Seminar vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Der Rücktritt ist fristgerecht erfolgt, wenn er rechtzeitig an den Kunden abgesandt worden ist.
3.2 Sagt ein Kunde eine Veranstaltung ode reine Beratung nach Absendung der Auftragsbestätigung ab, ist das gesamte, vereinbarte oder übliche Beratungshonorar bzw. sind die vollen Seminargebühren zu entrichten. Die Loopback.ORG GmbH muß sich lediglich die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
3.3 Für den Fall, daß die Loopback.ORG GmbH einen Teilnehmerplatz für ein Seminar anderweitig vergeben kann, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% der eigentlichen Gebühren, mindestens aber EUR 50,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Allerdings ist jeder Kunde bzw. Teilnehmer berechtigt, bei Verhinderung einen Ersatzteilnehmer für sich an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen.
3.4 Sofern die Loopback.ORG GmbH eine Beratung bzw. Veranstaltung schuldhaft zu spät absagt, ist die Haftung auf die Schäden begrenzt, die unvermeidbar waren und die durch schriftliche Quittungen belegt sind. Die Haftung ist jedenfalls in der Höhe auf das vereinbarte bzw. übliche Beratungshonorar oder die Seminargebühren, die zu entrichten gewesen wären, begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung der Loopback.ORG GmbH ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3.5 Wird die Loopback.ORG GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik oder Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Loopback.ORG GmbH nicht innerhalb der Nachfrist den Vertrag erfüllt.
3.6 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Leistung der Loopback.ORG GmbH in Verzug, ist diese berechtigt, weitere Leistungen oder Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

§ 4 Zahlung
4.1 Es gelten unsere bei Vertragsschluß gültigen Preise. Alle Preise gelten ab Lager zuzüglich Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten keine Verpackung. Der Auftraggeber trägt alle Nebenkosten, insbesondere für Verpackung, (z.B. für den Transport), für Versendung einschließlich etwaiger Mehrkosten (z.B. wegen Beschaffenheit der Ware), für Transportversicherung (welche wir nur auf besondere Weisung abschließen) und sonstige Abgaben.
4.2 Rechnungen sind ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsziele vereinbart sind. Zahlungen haben in der Weise zu erfolgen, daß wir bei Fälligkeit über den Betrag verfügen können. Die Zahlung sollte per Banküberweisung unter Nennung der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Wir sind insbesondere bei Erstbestellung berechtigt, Ware gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuliefern. Bei vorheriger Ermächtigung zum Lastschrifteinzug gewähren wir Skonto von 2% auf den Netto-Verkaufspreis.
Nach Fällligkeit haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank, es sei denn, daß wir einen höheren Schaden nachweisen.
4.3 Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht der Loopback.ORG GmbH unter Verwendung entsprechender Quittungen berechtigt.
4.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Loopback.ORG GmbH die Gegenforderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
4.5 Gutschriften über Schecks, die wir nur erfüllungshalber annehmen, erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
4.6 Wenn wir, ohne dem Auftraggeber gegenüber hierzu verpflichtet zu sein, der Rücknahme einer Lieferung zustimmen, steht uns ohne besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 10% des hierauf entfallenden Nettokaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu.
4.7 Bei Zahlungsverzug sowie bei nach Vertragsschluß entstehender begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers dürfen wir die Lieferung aussetzen, die Weiterveräußerung und Verarbeitung der (unter Eigentumsvorbehalt – vgl. Ziff. 7 ) gelieferten Ware untersagen oder die Ware zurücknehmen. Der Auftraggeber ermächtigt uns schon jetzt unwiderruflich, seinen Betrieb zu betreten und die Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt. Außerdem können wir sofortige Vorauszahlung aller – auch nicht fälligen – Forderungen einschließlich gestundeter innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist beanspruchen.
Kommt der Auftraggeber unserer Forderung nach Vorauszahlung nicht nach und leistet er auch keine Sicherheit in Höhe unserer Forderungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Schecks, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind (nachfolgend „Vorbehaltsware“). Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
5.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware nach Ziff. 7.1. Bei Verarbeitung und Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum hierdurch, überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand und verwahrt ihn unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware nach Ziff. 7.1.
5.3 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so lange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, daß er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. 7.4 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Auftraggeber hat Vorbehaltsware ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Die Ansprüche aus der Versicherung tritt der Auftraggeber bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zahlungen der Versicherung werden auf ausstehende Kaufpreisforderungen angerechnet.
5.4 Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns zur Sicherheit abgetreten. Wird Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungsbetrags der von uns verkauften Vorbehaltsware. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. 7.2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
Der Auftraggeber bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt und wir dem Einzug durch den Auftraggeber nicht widersprochen haben. Eingezogene Beträge sind an uns abzuführen, soweit Forderungen aus der Geschäftsverbindung des Auftraggebers mit uns fällig sind.
Zur Abtretung der Forderungen ist der Auftraggeber nicht befugt; § 354 a HGB bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet und wir sind berechtigt, Schuldnern des Auftraggebers die Abtretung von Forderungen anzuzeigen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Namen, Anschriften und sonstige für die Bestimmung der Forderung und/oder zu deren Rechtsverfolgung notwendigen Unterlagen (wie z.B. Kopien der Bestellungen, Rechnungen etc.) auszuhändigen.
5.5 Bei Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pfändung von Lieferung und/oder Forderungen, hat uns der Auftraggeber sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (wie z.B. Pfändungsprotokolle etc.) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die uns durch die Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen entstehenden Kosten zu erstatten.
5.6 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie unsere Forderungen wertmäßig um 20% oder mehr übersteigen.

§ 6 Mängelhaftung, Gewährleistung und Schadensersatz
6.1 Jegliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere solche von Mangelfolgeschäden -, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so ein, daß das Erreichen des Vertragszweckes gefährdet ist. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung kommt überhaupt nur in Betracht, wenn ein Erfolg durch die Loopback.ORG GmbH geschuldet war. Soweit die Loopback.ORG GmbH auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens und zwar in der Höhe des Auftragswertes jedenfalls aber in der Höhe der Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung der Loopback.ORG GmbH begrenzt.
6.3 Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes keine Anwendung.
6.4 Leistungen bzw. Warenlieferungen der Loopback.ORG GmbH sind nach Empfang unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Für die Loopback.ORG GmbH verlängert sich die Rügefrist iSd. §§ 377 ff. BGB gegenüber ihren Kunden/Lieferanten auf zwei Wochen. Von Kunden/Lieferanten, für die die §§ 377 ff. HGB nicht anwendbar sind, können Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Gelegenheit zur Prüfung des gerügten Mangels zu geben.
6.5 Die Loopback.ORG GmbH leistet Gewähr zunächst – nach deren Wahl – entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Der Kunde kann nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Loopback.ORG GmbH die Mängelbeseitigung verweigert oder diese mangelhaft ausgeführt wird oder nicht innerhalb angemessener Frist erbracht wird. Jedenfalls aber hat die Loopback.ORG GmbH bis zu drei Nachbesserungsversuche. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, ungewöhnliche Temperatur, Feuchtigkeits- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden.

§ 7 Datenverluste
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufnahme der Service- oder der Installationstätigkeit durch uns, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um im Eventualfall Folgeschäden durch den Ausfall von Geräten oder durch Verlust von Daten zu verhindern. Namentlich erfordert dies, den evtl. betroffenen Datenbestand auf geräteunabhängigen Datenträgern in Kopie zu sichern, und Ersatzgeräte bereitzuhalten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, übernimmt die Loopback.ORG GmbH keine Haftung – ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – für den entstandenen Schaden. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung/der Schadensersatz nach § 6.
7.2 Indem der Kunde/Käufer einem Mitarbeiter der Loopback.ORG GmbH den Zugang zu Computern, Hardware allgemein bzw. dem Netz o.ä. gewährt, erklärt der Kunde, für eine Datensicherung bereits ständig selbst gesorgt zu haben (in maschinenlesbarer Form), um evtl. Datenverluste zu verhindern bzw. auszuschließen. Wenn überhaupt, haftet die Loopback.ORG GmbH bei Verlust von Daten nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung. Die Haftung der Loopback.ORG GmbH ist in der Höhe jedenfalls auf den Auftragswert bzw. die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung der Loopback.ORG GmbH gem. § 6.2 begrenzt.
7.3 Schadensersatzansprüche werden nur gem. § 8 anerkannt.

§ 8 Schadensersatzansprüche
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Loopback.ORG GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, sie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet oder schuldhaft gegen eine Vertragspflicht verstoßen hat, die für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist.
8.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der Loopback.ORG GmbH zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der bestellten Leistung. Dies gilt nicht, soweit die Loopback.ORG GmbH nach zwingendem, nicht zur Disposition der Vertragsparteien stehenden, gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften.

§ 9 Schutz- oder Urheberrecht
9.1 Der Kunde wird die Loopback.ORG GmbH unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von der Loopback.ORG GmbH geliefertes Produkt hingewiesen wird.
9.2 Der Käufer bzw. Auftraggeber wird die Loopback.ORG GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter verteidigen bzw. freistellen, welche gegen diese dadurch entstehen, daß die Loopback.ORG GmbH Instruktionen des Kunden/Käufers befolgt habt oder der Kunde/ Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert und damit entsprechende Rechte verletzt.
9.3 Die Loopback.ORG GmbH behält sich sämtliche Rechte an den von ihr herausgegebenen Materialien vor. Das Material darf im In- und Ausland ohne schriftliche Genehmigung der Loopback.ORG GmbH nicht außerhalb der Grenzen des Urhebergesetzes verwertet werden. Software, die in den Beratungen/Seminaren verwendet oder den Kunden/Teilnehmern zugänglich gemacht wird, darf weder mitgenommen, noch in irgendeiner Form kopiert oder reproduziert werden. Stellt die Loopback.ORG GmbH einen entsprechenden Verstoß eines Kunden/Seminarteilnehmers fest, so ist diese berechtigt, den Kunden/Teilnehmer unverzüglich auszuschließen. Das Honorar bzw. die Seminargebühren werden in diesem Fall in voller Höhe fällig und können nicht anteilig erstattet werden. Weitere Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
9.4 Die von der Loopback.ORG GmbH zur Verfügung gestellte Software und dazugehörige Dokumentation sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf von der Loopback.ORG GmbH gelieferten Produkten. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch die Loopback.ORG GmbH – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von Kunden auch auf Kopien anzubringen.

§ 10 Datenschutz
Die Loopback.ORG GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

§ 11 Schlußbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch im Wechsel- und Scheckprozeß, ist unser Sitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen Gerichtsstand Klage zu erheben.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für eine Lücke in diesem Vertrag.